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Gas wird wieder mit 19% versteuert / Gasspeicherumlage bis 2027 verlängert

Sie wollen uns Ihren Gaszählerstand melden? Das können Sie gerne auch online ganz bequem erledigen.

Seit dem 1.4.2024 wird wieder 19% Mehrwertsteuersatz für Gas erhoben. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, können Sie uns Ihren Zählerstand gern melden.

 

Gas: Zählerstand vom 31.3.2024 melden

Aktuell werden Sie aufgerufen Ihren Gaszählerstand zu melden. Seit dem 1.4.2024 wird wieder 19% Mehrwertsteuersatz für Gas erhoben und für eine korrekte Abrechung können Sie uns den Zählerstand gerne melden 

Nutzen Sie dafür gerne unser Online-Formular hier ganz bequem. 

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme war von vornherein vom Bundesfinanzministerium nur befristet geplant, um eine bezahlbare Energieversorgung zu sichern. 

 

Befristung durch BNetzA zur Erhebung der Gasspeicherumlage bis 2027 verlängert

Gleichzeitig gibt es neue Informationen zur Gasspeicherumlage: Zum 31. März 2025 wäre eigentlich die Befristung zur Gasspeicherumlage ausgelaufen. Nun wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Gasversorgungssicherungsmaßnahme aus dem  Gasspeichergesetz (EnWG Teil 3a) beschlossen und bis zum 31. März 2027 verlängert.