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Welche Änderungen ergeben sich mit dem seit dem 1. Januar 2024 geltendem GEG?

GEG wieder neu seit dem 1.1.2024 - aber was ist noch aktuell beim Neubau oder beim Gebäudebestand?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Berlin hat dafür eine anschauliche Übersicht zusammengestellt, die weiter hilft.

GEG wieder neu seit dem 1.1.2024 - aber was ist noch aktuell beim Neubau oder beim Gebäudebestand?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Berlin hat dafür eine anschauliche Übersicht zusammengestellt, die weiter hilft. Diese finden Sie 🌍 hier zum Download

Hintergrund: 2023 wurde bereits der Neubaustandard verschärft, da der zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Referenzgebäudes pro Jahr von 75 % (EH75) auf 55 % (EH55) reduziert wurde.

Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude: Am 1.1.2024 ist diese ebenfalls in Kraft getreten - Anfragen können bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Berlin hat im 🌍 FAQ die passenden Antworten zu möglichen Fragen zum "Heizungsgesetz" bereit gestellt.